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Inhaltsangabe

"Der für diese Tagung gewählte Begriff „Europäische Pressemärkte“ bedarf aus Sicht der allein im Geltungsbereich des EU- bzw. EG-Vertrags zuständigen Europäischen Kommission der Konkretisierung.1 Aus dieser Perspektive stellt sich die Frage, ob ein die Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfassender „Gemeinsamer Markt“ für Presseerzeugnisse existiert. Ungeachtet fortbestehender Handelshemmnisse, aber auch linguistischer, kultureller wie politischer Schranken innerhalb der Union möchte ich auf der Arbeitshypothese aufbauen, dass dies tatsächlich der Fall ist und die Institutionen der Union, allen voran die Kommission, verpflichtet sind, zur Vollendung dieses gemeinsamen Marktes beizutragen. Damit meine ich nicht allein die Herstellung eines das Territorium der EUMitgliedstaaten umgreifenden Marktes ohne Handelsschranken, also eine rein wirtschaftliche Betrachtung. Die europäische Presse und der effektive Gebrauch der europäischen Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit, wie sie in Artikel 10 EMRK sowie nunmehr in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt sind, bilden vielmehr wichtige Triebfedern des politischen und demokratischen Integrationsprozesses sowie des Zusammenwachsens der europäischen Völker überhaupt. [...] Vor diesem Hintergrund will ich mich der wettbewerbsrechtlichen Betrachtung der „Europäischen Pressemärkte“ zuwenden." [Information des Anbieters]

Europäische Pressemärkte und Fusionskontrolle; Europäische Pressemärkte und Artikel 81 und 82 EG-Vertrag; Ausblick